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   BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52   

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BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52 (https://dejure.org/1953,153)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1953 - 4 StR 635/52 (https://dejure.org/1953,153)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1953 - 4 StR 635/52 (https://dejure.org/1953,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 130
  • NJW 1953, 915
  • MDR 1953, 436
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.05.1938 - 2 D 232/38

    Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52
    Ohne Gewährung dieser Möglichkeit genügt die Mitteilung in den Gründen nicht, das Gericht habe die Aussage nur als uneidlich gewertet (wie RGSt 72, 219).

    Das Reichsgericht hat daher zutreffend die Tatrichter für verpflichtet gehalten, wenn sich bei der Beratung ergibt, dass sie einen Zeugen zu Unrecht vereidigt haben, dies in der Hauptverhandlung kundzutun, damit sie den Beteiligten Gelegenheit gewähren, weitere Beweisanträge zu stellen (RGSt 72, 219, 220).

  • BGH, 20.11.1952 - 4 StR 133/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52
    Der Senat hat sich dieser Auffassung schon in seinem Urteil vom 20. November 1952 - 4 StR 133/52 - angeschlossen.
  • RG, 08.02.1921 - IV 1201/20

    Kann ein Zeuge, gegen den die Untersuchung durch eine Amnestie niedergeschlagen

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52
    Fällt die Teilnahme des Zeugen an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat nach ihrem äusseren wie inneren Tatbestände unter das Strafgesetz, so stehen Hindernisse in der Verfolgbarkeit im Einzelfall z.B. ein Straffreiheitsgesetz der Anwendung der Vorschrift nicht entgegen (RGSt 55, 233).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Jedoch setzt die Anwendbarkeit des § 60 Nr. 3 StPO in jedem Fall ein strafbares Verhalten des Zeugen voraus, das nur im Einzelfall nicht verfolgbar zu sein braucht (vgl. BGHSt 4, 130 bei Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes; BGH, Urteile vom 27.Januar 1959 - 1 StR 633/58 und vom 14.September 1960 - 2 StR 399/60 -, beide beim Fehlen eines Strafantrages; Urteil vom 3.Oktober 1957 - 4 StR 402/57 S.5, 6 - bei Verjährung der Strafverfolgung; BGHSt 9, 71, 73 mit weiteren Nachweisen und BGH, Beschluss vom 17.Dezember 1965 - 5 StR 527/65 - beim persönlichen Strafausschliessungsgrund des § 257 Abs. 2 StGB; Urteil vom 5.Dezember 1961 - 5 StR 519/61 - beim Strafaufhebungsgrund nach § 49a Abs. 3 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, dass das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73).

    a) Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (RGSt 22, 99, 100; 28, 111, 112; 55, 233; 57, 417; BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).

    Demzufolge entfällt ein Beteiligungsverdacht im Sinne dieser Vorschrift nicht, wenn der Zeuge lediglich wegen eines Verfahrenshindernisses strafrechtlich nicht verfolgt werden kann (BGHSt 4, 130: Straffreiheitsgesetz; RGSt 55, 233: Militäramnestieverordnung; BGH NJW 1952, 1146: Verfolgungsverjährung), oder wenn ein persönlicher Strafaufhebungs- oder Strafausschließungsgrund eingreift, der aber die Rechtswidrigkeit und Schuld grundsätzlich unberührt läßt, wie etwa die Selbstbegünstigung (BGHSt 9, 71, 73), der Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB bzw. § 31 StGB (BGH GA 1962, 370; BGH bei Dallinger MDR 1973, 191; BGH NStZ 1982, 78; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3) oder die Möglichkeit, nach § 31 BtMG von der Bestrafung abzusehen (BGH NStZ 1983, 516; vgl. zum Ganzen auch Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 18 ff.; Pikart in KK 3. Aufl. § 60 Rdn. 19 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO § 60 Rdn. 14).

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Das Schwurgericht war allerdings verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekanntzumachen, daß es in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (vgl. BGHSt 4, 130, 131 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).

    Ein solcher Hinweis ist hier, wie das Schweigen des Protokolls beweist (§ 274 StPO; s. BGHSt 4, 130, 132), unterblieben.

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